Die kirchliche Wohnungsgesellschaft unterscheidet sich hinsichtlich der wirtschaftlichen Aufgaben nicht von anderen Wohnungsunternehmen. Innerhalb der Grenzen eines oder mehrerer Kirchenkreise befinden sich Objekte der jeweiligen Kirchengemeinden, zu denen neben vermieteten Wohngebäuden auch Pfarr- und Gemeindehäuser und schließlich Kirchen zählen. Die Leistungen der Wohnungsgesellschaft richten sich über das Kircheneigentum hinaus an Immobilienbesitzer, die ihre Objekte verwalten lassen wollen. Die Statistik der GdW zeigt, dass das Verhältnis der für Dritte verwalteten Wohnungen zu den eigenen unter den gemeinnützigen Trägern am größten war. Rund ein Drittel der gemeldeten Wohnungen befand sich 2012 nicht im Bestand der im Verband vertretenen kirchlichen Wohnungsgesellschaften.
Ein Unterschied der kirchlichen zu anderen Wohnungsgesellschaften besteht durch die ideologische Verbundenheit mit der Gemeinde, die sich im Unternehmensleitbild zeigt. Meist geht damit der bewusste Umgang mit der Verantwortung für das Stadtbild und die Bewohner einher.
Da vorwiegend Wohnimmobilien bewirtschaftet werden, tritt die kirchliche Wohnungsgesellschaft als Vermieter für Privatleute auf. In Hinblick auf die Vermietung größerer Räumlichkeiten für Veranstaltungen erweitert sich der Adressatenkreis.