Formal treten Bauträger vielfältig in Erscheinung: als Gesellschaften mit beschränkter Haftung, als Aktiengesellschaften oder Einzelunternehmer. Ihre Funktionen im Immobilienmanagement beschränken sich auf die Entwicklung von Immobilien. Das bedeutet, der Bauträger erwirbt das Grundstück und erstellt das Gebäude in eigenem Namen, um es zu veräußern. Ein Beispiel sind sogenannte projektierte Häuser in neu erschlossenen Wohngebieten. Während dieser Dienstleistungen können schon Käufer existieren, die gemäß des abgeschlossenen Vertrages nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Abschläge für bestimmte Leistungen zahlen. Konkrete Gestaltungswünsche lassen sich schwierig realisieren, da die Planung des Bauprojektes oft schon vor der Vermarktung abgeschlossen ist.
Die Tätigkeit des Bauträgers unterscheidet sich von derjenigen des Bauunternehmens darin, dass keine Bauleistungen unternehmensintern erbracht werden. Der Bauträger vergibt nach eigenem Ermessen Aufträge und trägt entsprechend die Verantwortung für die Kontrolle der vertraglich vereinbarten Bauqualität, die wiederum der Erwerber erwartet. Eine Gewährleistungszeit räumt dem Käufer Rechte ein, für den Fall, dass Abweichungen auftreten.
Bauträger bedürfen einer Betriebserlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Der Bauträgervertrag zielt darauf ab, Grundbesitz zu verkaufen und muss deshalb notariell beurkundet werden.